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ARCHITEKTEN UND BAURECHT


Hier beraten wir unsere Mandanten bei der Vertragsgestaltung von Bau- und Architektenverträgen.

Bei der Gestaltung dieser Verträge berücksichtigen wir internationale Standards (FIDIC-Verträge) als auch die Besonderheit des zwingenden lokalen Rechts in den V.A.E.