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Das Gesellschaftsrecht der Vereinigten Arabischen Emirate stellt
eine Vielzahl von Niederlassungsformen zur Verfügung.
Diese reichen von einem Representative Office bis hin zur Gründung
einer Kapitalgesellschaft. Bei der Gründung von Kapitalgesellschaften
ist jedoch zu beachten, dass sie innerhalb der Vereinigten Arabischen
Emirate derzeit (noch) eine lokale Beteiligung von 51 % erfordert.
Hier sind mit einem lokalen Gesellschafter entsprechende Vereinbarungen
zu treffen, die den ausländischen (Minderheits- )Gesellschaften
adäquat absichern. Daneben besteht die Möglichkeit,
in den zahlreichen Freihandelszonen Unternehmen zu gründen,
wobei hier 100 % der Geschäftsanteile von ausländischen
Investoren gehalten werden können. Darüber hinaus
wird in den Freihandelszonen die Steuerfreiheit bis hin zu mehreren
Jahrzehnten garantiert.
Zu den Niederlassungsformen im Einzelnen:
a) Branche Office einer ausländischen Gesellschaft
Ausländische Gesellschaften können regelmäßig
ein Branche Office in den V.A.E. gründen. Hier bleiben Sie
100 %-ige Eigentümer des branche offices.
Rechtlich wird die branche als Teil der Müttergesellschaft
behandelt und hat rechtlich keine eigenständige juristische
Identität. Insofern ist auch der Name der branche identisch
mit dem Namen der Muttergesellschaft.
Branche offices brauchen jedoch einen lokalen Serviceagent. Der
nationale Serviceagent ist jedoch nicht zwingend an dem Geschäft
beteiligt und übernimmt gegenüber der Gesellschaft gewisse
Dienstleistungen.
b) Gründung einer LLC
Die wohl verbreiteste Rechtsform, vor allem bei der Beteiligung
ausländischer Investoren ist die so genannte Limited Liability
Company (LLC). Hierbei handelt es sich um eine mit der deutschen
GmbH vergleichbare Rechtsform.
Hier ist (noch erforderlich) das sich ein Lokal mit 51 % der Geschäftsteile
beteiligt. Das Stammkapital beträgt regelmäßig mindestens
AED 150.000,00. In Dubai liegt das Mindeststammkapital jedoch bei
AED 300.000,00.
c) Gründung von Unternehmen in den Freihandelszonen.
In den Vereinigten Emiraten gibt es zahlreiche Freihandelszonen,
die regelmäßig nach Themengebieten strukturiert sind.
Eine Unternehmensgründung in den Freihandelszonen ist ohne
die Beteiligung eines Lokals möglich; insofern können
z.B. bei Kapitalgesellschaften 100 % der Geschäftsanteile von
einem ausländischen Investor gehalten werden.
Zudem ist in den Freihandelszonen - anders als außerhalb
dieser - die Gründung einer Einmann-Kapitalgesellschaft möglich;
so genanntes Freezone Establishment. Darüber hinaus sind jedoch
auch Mehrpersonengesellschaften erlaubt; so genannte Freezone LLC.
Der wesentliche Unterschied zwischen einem Freezone-Establishment
und einer Freezone-LLC liegt in den Mindestkapitalvoraussetzungen.
Das Mindestkapital liegt bei einer FZ-LLC grundsätzlich -
hier gibt es zum Teil erhebliche Schwankungen innerhalb der einzelnen
Freihandelszonen - bei AED 500.000,00. Bei einem Freezone-Establishment
werden hingegen grundsätzlich AED 1.000.000,00 verlangt.
Die besonderen Merkmale einer Freezone Gesellschaft sind:
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