ger_oben001.jpg

ger_unten001.jpg
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG


Das Gesellschaftsrecht der Vereinigten Arabischen Emirate stellt eine Vielzahl von Niederlassungsformen zur Verfügung.

Diese reichen von einem Representative Office bis hin zur Gründung einer Kapitalgesellschaft. Bei der Gründung von Kapitalgesellschaften ist jedoch zu beachten, dass sie innerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate derzeit (noch) eine lokale Beteiligung von 51 % erfordert. Hier sind mit einem lokalen Gesellschafter entsprechende Vereinbarungen zu treffen, die den ausländischen (Minderheits- )Gesellschaften adäquat absichern.

Daneben besteht die Möglichkeit, in den zahlreichen Freihandelszonen Unternehmen zu gründen, wobei hier 100 % der Geschäftsanteile von ausländischen Investoren gehalten werden können.

Darüber hinaus wird in den Freihandelszonen die Steuerfreiheit bis hin zu mehreren Jahrzehnten garantiert.

Zu den Niederlassungsformen im Einzelnen:

a) Branche Office einer ausländischen Gesellschaft

Ausländische Gesellschaften können regelmäßig ein Branche Office in den V.A.E. gründen. Hier bleiben Sie 100 %-ige Eigentümer des branche offices.

Rechtlich wird die branche als Teil der Müttergesellschaft behandelt und hat rechtlich keine eigenständige juristische Identität. Insofern ist auch der Name der branche identisch mit dem Namen der Muttergesellschaft.

Branche offices brauchen jedoch einen lokalen Serviceagent. Der nationale Serviceagent ist jedoch nicht zwingend an dem Geschäft beteiligt und übernimmt gegenüber der Gesellschaft gewisse Dienstleistungen.

b) Gründung einer LLC

Die wohl verbreiteste Rechtsform, vor allem bei der Beteiligung ausländischer Investoren ist die so genannte Limited Liability Company (LLC). Hierbei handelt es sich um eine mit der deutschen GmbH vergleichbare Rechtsform.

Hier ist (noch erforderlich) das sich ein Lokal mit 51 % der Geschäftsteile beteiligt. Das Stammkapital beträgt regelmäßig mindestens AED 150.000,00. In Dubai liegt das Mindeststammkapital jedoch bei AED 300.000,00.

c) Gründung von Unternehmen in den Freihandelszonen.

In den Vereinigten Emiraten gibt es zahlreiche Freihandelszonen, die regelmäßig nach Themengebieten strukturiert sind.

Eine Unternehmensgründung in den Freihandelszonen ist ohne die Beteiligung eines Lokals möglich; insofern können z.B. bei Kapitalgesellschaften 100 % der Geschäftsanteile von einem ausländischen Investor gehalten werden.

Zudem ist in den Freihandelszonen - anders als außerhalb dieser - die Gründung einer Einmann-Kapitalgesellschaft möglich; so genanntes Freezone Establishment. Darüber hinaus sind jedoch auch Mehrpersonengesellschaften erlaubt; so genannte Freezone LLC.

Der wesentliche Unterschied zwischen einem Freezone-Establishment und einer Freezone-LLC liegt in den Mindestkapitalvoraussetzungen.

Das Mindestkapital liegt bei einer FZ-LLC grundsätzlich - hier gibt es zum Teil erhebliche Schwankungen innerhalb der einzelnen Freihandelszonen - bei AED 500.000,00. Bei einem Freezone-Establishment werden hingegen grundsätzlich AED 1.000.000,00 verlangt.

Die besonderen Merkmale einer Freezone Gesellschaft sind:

  • Garantierte Befreiung von der Körperschaftssteuer

  • 100% der Anteile können von ausländischem Investor gehalten werden

  • Kontofähigkeit

  • Einfache Registrierung