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Soweit die Produkte nicht nur gelegentlich in die V.A.E. exportiert
werden sollen, ist die Einschaltung eines Handelsvertreters oder
Eigenhändlers in Erwägung zu ziehen, der die Produktvermarktung
und die Kundenbetreuung vor Ort vornimmt.
Bei der Einschaltung eines Handelsvertreters ist große Umsicht
zu wahren, da die Handelsvertreter nach dem Recht der Vereinigten
Arabischen Emirate sehr stark geschützt sind. So werden diese
z. B. beim Gericht registriert und können Parallelimporte unterbinden.
Insofern ist bei der Auswahl des jeweiligen Handelsvertreters und
bei der Vertragsgestaltung sorgfältig zu arbeiten.
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