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HANDELSVERTRETUNG


Soweit die Produkte nicht nur gelegentlich in die V.A.E. exportiert werden sollen, ist die Einschaltung eines Handelsvertreters oder Eigenhändlers in Erwägung zu ziehen, der die Produktvermarktung und die Kundenbetreuung vor Ort vornimmt.

Bei der Einschaltung eines Handelsvertreters ist große Umsicht zu wahren, da die Handelsvertreter nach dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate sehr stark geschützt sind. So werden diese z. B. beim Gericht registriert und können Parallelimporte unterbinden. Insofern ist bei der Auswahl des jeweiligen Handelsvertreters und bei der Vertragsgestaltung sorgfältig zu arbeiten.