ger_oben001.jpg

ger_unten001.jpg
HANDEL MIT VAE


Einzelexportgeschäfte unterliegen keinen rechtlichen Besonderheiten und Restriktionen. Insofern kann jedes deutsche Unternehmen ohne Einschränkungen seine Güter in die V.A.E. exportieren.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der vertraglichen Abwicklung und Absicherung von Exportgeschäften.

Hierbei steht unter anderem im Vordergrund:

  • Finanzielle Absicherung des Exportgeschäftes durch z. B. Hermesbürgschaften oder durch günstigere Bankeninstrumente, wie z. B. Letter of Credit des Käufers.

  • Vertragliche Absicherung der Durchsetzung Ihrer Rechte durch Vereinbarung von Schiedsgerichtklauseln im Falle einer nicht einvernehmlichen Streitbeilegung.

  • Berücksichtigung der Besonderheiten des lokalen Rechts bei der Vertragsgestaltung; insbesondere bei Dienstleistungen, die im Rahmen des Exportvertrages vor Ort durchzuführen sind, wie z. B. Ingenieursleistungen.