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Einzelexportgeschäfte unterliegen keinen rechtlichen Besonderheiten
und Restriktionen. Insofern kann jedes deutsche Unternehmen ohne
Einschränkungen seine Güter in die V.A.E. exportieren.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der vertraglichen Abwicklung
und Absicherung von Exportgeschäften. Hierbei
steht unter anderem im Vordergrund:
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Finanzielle Absicherung des Exportgeschäftes durch z.
B. Hermesbürgschaften oder durch günstigere Bankeninstrumente,
wie z. B. Letter of Credit des Käufers.
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Vertragliche Absicherung der Durchsetzung Ihrer Rechte durch
Vereinbarung von Schiedsgerichtklauseln im Falle einer nicht
einvernehmlichen Streitbeilegung.
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Berücksichtigung der Besonderheiten des lokalen Rechts
bei der Vertragsgestaltung; insbesondere bei Dienstleistungen,
die im Rahmen des Exportvertrages vor Ort durchzuführen
sind, wie z. B. Ingenieursleistungen.
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